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   BVerwG, 16.02.1976 - VII B 18.76   

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BVerwG, 16.02.1976 - VII B 18.76 (https://dejure.org/1976,103)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1976 - VII B 18.76 (https://dejure.org/1976,103)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1976 - VII B 18.76 (https://dejure.org/1976,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund - Möglichkeit zur Rüge einer Verletzung der ortsrechtlichen Entwässerungssatzung mit der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76
    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne der genannten Vorschrift vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (DVBl. 1970, 835) ab.
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76
    Ebensowenig wie eine grundsätzliche Rechtsfrage des nichtrevisiblen Landesrechts zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen kann (vgl. BVerwGE 1, 19), ist dies daher der Fall, wenn ein Berufungsurteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, die abweichende Entscheidung aber eine Vorschrift des nichtrevisiblen Rechts betrifft; dies gilt nach dem Gesagten auch dann, wenn das nichtrevisible Recht mit dem revisiblen Recht inhaltsgleich sein sollte.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Im übrigen kann eine Divergenzrüge auf eine Abweichung von Entscheidungen zu nur inhaltsgleichem, jedoch nicht revisiblem Recht nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143; Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 125.86 - Buchholz 442.01 § 45 a Nr. 2).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Mangels Identität von Rechtsfrage und von Rechtsnorm bleibt demnach die Divergenzrüge erfolglos, wenn die als abweichend gerügte Entscheidung - wie hier mit § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LUIG - eine Vorschrift des nicht revisiblen Rechts betrifft (Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 und vom 4. Februar 1999 - BVerwG 6 B 131.98 - Buchholz 251.8 § 94 RhPPersVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.04.1976 - VII B 18.76   

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https://dejure.org/1976,14037
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.04.1976 - VII B 18.76 (https://dejure.org/1976,14037)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.04.1976 - VII B 18.76 (https://dejure.org/1976,14037)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. April 1976 - VII B 18.76 (https://dejure.org/1976,14037)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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